Unser Verein

möchte ein Forum für all jene bieten, die sich in mühseligem Studium die Qualifikation "Rechtsfachwirt/in" bzw. "Notarfachwirt/in" erworben haben und sich auch in Zukunft beruflich weiterentwickeln wollen.

Wir engagieren uns insbesondere für die Förderung der Weiterbildung und des gegenseitigen Erfahrungsaustausches. Außerdem wollen wir dazu beitragen, unser Berufsbild bekannt zu machen. Denn noch immer wissen insbesondere viele Anwältinnen und Anwälte sowie Notare nicht, was ein/e Rechtsfachwirt/in oder ein/e Notarfachwirt/in ist.

 

Wissen Sie es?

 

Rechtsfachwirt/in

Im "Fortbildungsprofil zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 229a vom 07.12.2002, S. 17 bis 19) heißt es unter anderem:

Geprüfte Rechtsfachwirte sind befähigt die Kanzlei eines Rechtsanwaltsbüros zu verwalten, zu organisieren und zu leiten. Sie beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und können qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten... Geprüfte Rechtsfachwirte verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und eine weitere berufliche Praxis im Rechtsanwaltsbüro erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Handlungsbereichen:

  • Büroorganisation und -verwaltung,
  • Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,
  • Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
  • Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht."

 

Mehr zum Thema können Sie hier nachlesen:

 

Notarfachwirt/in

Während Rechtsfachwirte überwiegend für den Advokaturbereich ausgebildet werden, zielt der/die Notarfachwirt/in auf das Notariat ab. In Deutschland gibt es zum einen die Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zum anderen zur reinen Notarfachangestellten und deshalb ist die Ausbildung zum/zur Notarfachwirt/in nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Ausbildung zum/zur Notarfachwirt/in wird zur Zeit in verschiedenen Bundesländern angeboten und die Abschlussprüfung wird vor der jeweiligen Notarkammer absolviert. Der Abschluss ist damit ein geprüfter Kammerabschluss, der allerdings – im Gegensatz zum/zur Rechtsfachwirt/in – (leider noch) kein gesetzlich anerkannter Abschluss ist.

Ziel der Fortbildung sind erweiterte Kenntnisse, Fertigkeiten, Erfahrungen und Eignung, die zur fachlichen Leitung eines Notariatsbüros erforderlich sind. Nach der Ausbildung ist die Notarfachwirtin/der Notarfachwirt in der Lage, das Aufgabenfeld eines Notarbüros zu beherrschen ohne NotarIn zu sein und qualifizierte Sachbearbeitung im notariellen Aufgabenfeld zu leisten

Lehrinhalte:

  • Büroorganisation und Büroverwaltung
  • Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
  • Liegenschafts- und Grundbuchrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Grundzüge des Internationalen Privatrechts
  • Grundzüge in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich Registerrecht
  • Kosten- und Gebührenrecht
  • Amtsrecht der Notare und Beurkundungsrecht
  • Grundzüge der Zwangsvollstreckung

 

Informationen über Anbieter von Rechtsfachwirt- bzw Notarfachwirt-Studiengängen finden Sie auf dieser Homepage unter "hilfreiche Links".

 
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