Seminare

Beratungs- und Prozeßkostenhilfe
Beginn: 06.05.2010, 14:00
Ende: 17.02.2010, 18:00
Anmeldeschluss: 02.05.2010, 12:00
Veröffentlichung: 01.01.1970, 00:59
Ort: In den Räumen der Würzburger Justiz, Reurerkloster, Sanderstraße, Würzburg
Das Seminar richtet sich an Rechtsfachwirt/-innen und Rechtspfleger/-innen. Es soll helfen, das Spannungsverhältnis zwischen beiden Anwendergruppen aufzulösen. Hierbei soll auch die Form des offenen Erfahrungsaustausches genutzt werden. BerHi  eine oder mehrerer „Angelegenheiten“?  Staatliche Hilfe - wann und wofür? Wann ist Rechtsberatung durch Dritte „zumutbar“?  Pflichten des Rechtsanwalts, § 16 a BORA PKH/VKH  Pflichten des Rechtsanwalts  Was gehört (nicht) zum Schonvermögen?  Der neue § 15 a RVG  Vorschuss bzw. zusätzliche Vergütung für den Anwalt
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Freie Plätze: 12


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Forum Deutscher Rechtsfachwirte e.V.
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Diese Frage werden sich Nichteingeweihte mit Sicherheit stellen. Zur Beantwortung hier zunächst ein Auszug aus dem "Fortbildungsprofil zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 229a vom 07.12.2002, S. 17 bis 19 (komplett nachzulesen auch auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer):

"Geprüfte Rechtsfachwirte sind befähigt die Kanzlei eines Rechtsanwaltsbüros zu verwalten, zu organisieren und zu leiten. Sie beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und können qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten... Geprüfte Rechtsfachwirte verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und eine weitere berufliche Praxis im Rechtsanwaltsbüro erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgen Handlungsbereichen:

* Büroorganisation und -verwaltung,
* Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,
* Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
* Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht."

Unser Verein möchte ein Forum für all jene bieten, die sich in mühseligem Studium diese Qualifikation erworben haben (oder noch dabei sind) und sich auch in Zukunft beruflich fortbilden und weiterentwickeln wollen.

Außerdem wollen wir dazu beitragen, unser Berufsbild bekannt zu machen, damit insbesondere die Anwaltschaft weiß, was ein Rechtsfachwirt ist und kann. Hierzu soll diese Homepage ebenso dienen wie Beiträge in den Fachmedien - so u. a. in NJW 10/2004 (hier nachzulesen).

Mehr über uns und unsere Aktivitäten auf den folgenden Seiten.



Unser Verein jetzt auch bei www.wer-kennt-wen.de: Gruppe Forum Dt. Rechtsfachwirte e.V.

 

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