Diese Frage
werden sich Nichteingeweihte mit Sicherheit stellen. Zur Beantwortung hier zunächst ein Auszug aus dem "Fortbildungsprofil zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 229a vom 07.12.2002, S. 17 bis 19 (komplett nachzulesen auch auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer):
"Geprüfte Rechtsfachwirte sind befähigt die Kanzlei eines Rechtsanwaltsbüros zu verwalten, zu organisieren und zu leiten. Sie beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und können qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten... Geprüfte Rechtsfachwirte verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und eine weitere berufliche Praxis im Rechtsanwaltsbüro erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Handlungsbereichen:
- Büroorganisation und -verwaltung,
- Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,
- Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
- Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht."
