Fortbildung und Erfahrungsaustausch in Berlin

Bereits zum vierten Mal fand vom 29. September bis 1. Oktober 2011 in Berlin das "FORUM für Rechts- und Notarfachwirte, Bürovorsteher/in, Office-Manager/in und erfahrene Renos" statt. Neben den bisherigen Veranstaltern Reno Berlin-Brandenburg und Forum Deutscher Rechtsfachwirte hatte diesmal als weiterer Partner die Beuth Hochschule für Technik Berlin hierzu eingeladen, in deren Räumen denn auch die Eröffnungsveranstaltung am Donnerstagabend stattfand.

Wem gehört die Zukunft?

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In einer mit fast 50 Teilnehmern besuchten Veranstaltung zum Thema "Wem gehört die Zukunft? Rechts- und Notarfachwirt als Traumberuf und Sprungbrett zum Bachelor?" informierten sich Kolleginnen und Kollegen sowie Arbeitgeber über die Pläne der Beuth Fachhochschule, für Rechts- und Notarfachwirte den Weg zu eröffnen, nach der Fachwirtausbildung ein Bachelorstudium absolvieren zu können. Zunächst wurde von Ivonne Behrendt (Forum Deutscher Rechtsfachwirte) vorgetragen, welche Weiterbildungsmöglichkeiten die ReNos heute haben, dann erläuterte Marlies Stern (RENO Bundesverband) die Ergebnisse der Umfrage unter den Fachwirten, welche Karrierechancen sich ihnen denn eigentlich nach Abschluss der Ausbildung eröffneten, bis Frau Prof. Lukoscheck dann im Hauptvortrag die Pläne der Beuth Fachhochschule zum Bachelor-Studium unter Anerkennung der Fachwirtausbildung erläuterte. (Sie finden die Auswertung der Umfrage und den Fachvortrag von Prof. Lukoscheck in der RENOpraxis 11/2011). Als Fazit bleibt hier festzuhalten, dass es sicherlich nicht alle geprüften Fachwirte beabsichtigen oder auch schaffen werden, noch einmal diese Zusatzausbildung zu absolvieren, aber man muss sich über eines im Klaren sein: die heutige europäische Bildungspolitik bricht auch die festgefahrenen deutschen Krusten auf und ein/e ReNo mit mittlerem Schulabschluss kann es über die Ausbildung zur/zum Fachangestellten und dann Fachwirt/in schaffen, einen Hochschulabschluss zu erreichen, ohne vorher den Zugang durch allgemeinbildenden Schulen erreicht zu haben. Diesen Weg kann der RENO Bundesverband nur unterstützen!

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Anschließend nutzen viele Teilnehmer noch die Gelegenheit, in lockerer Atmosphäre bei einem Imbiss und Getränken miteinander ins Gespräch zu kommen.

 

Am Freitagvormittag konnte man dann wählen zwischen einem Seminar zum Thema "Die GbR auf dem Weg" bei Herrn Prof. Wolfgang Schneider von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin oder einem Englisch-Seminar mit Gerald Brennan.

 

Die GbR auf dem Weg

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In seinem Seminar erläuterte Herr Prof. Schneider die rechtlichen Folgen der Rechts- und Parteifähigkeit der GbR nach dem Urteil des BGH vom 29.01.2001, II ZR 331/00, auf das Liegenschaftsrecht. Es wurden die Probleme beim Grundstückserwerb durch eine GbR, insbesondere der Vertretungsnachweise und der Entwicklung der Rechtsprechung zu dieser Frage angesprochen. Herr Prof. Schneider erklärte den Stand der Rechtsprechung zu der Frage, welche Auswirkungen Veränderungen des Gesellschafterbestandes auf die Eintragungen im Grundbuch hat und welche Nachweise für entsprechende Grundbuchberichtigungen erbracht werden müssen. Nach der Pause – die angesichts der schwierigen Materie wirklich nötig war – stellte Prof. Schneider noch aktuelle Urteile zur Verwalterzustimmung und der Wirksamkeit der Verwalterzustimmung bei Abberufung des Verwalters vor dem Eingang des Eigentumsumschreibungsantrags beim Grundbuchamt vor. Das Seminar hat die Sensibilität der Teilnehmer für Probleme verstärkt, auf die in der täglichen Arbeit nicht sofort geachtet wird, und weckte Interesse an einer Fortsetzung im nächsten Jahr.

Linkempfehlungen zum Weiterlesen auf www.rechtspflegerforum.de:

Diskussion zur GbR-Rechtsprechung

BGH zur GbR im Grundbuch

BGH-Beschluss vom 28. April 2011 zum Erwerb durch bestehende GbR

 

 

For a better understanding 

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Muttersprachler Gerald Brennan vermittelte hilfreiches Vokabular für den Kanzleialltag, insbesondere für das Führen von Telefonaten in englischer Sprache und die Formulierung von Geschäftspost. In kleinen Gruppen übten die Teilnehmerinnen die Übermittlung von Informationen und das verstehende Hören. Eine besondere Herausforderung war das "Übersetzen" von Texten aus der englischen Umgangssprache in ein besser geeignetes Geschäfts-Englisch. Die drei Seminarstunden vergingen dabei wie im Fluge und machten Lust auf eine Fortsetzung.

 

In den Seminaren am Freitagnachmittag ging es bei Frau Rechtsanwältin Ingeborg Asperger um "Neues aus der Rechtsprechung zur Gebühren- und Kostenerstattung sowie zu den Streitwerten" bzw. bei Bürovorsteherin Ulrike George um "Neue Ideen für eine effektive Büroorganisation"

 

Neues zum Kostenrecht

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Frau Asperger gab zunächst einen Überblick über die Grundzüge der Streitwertfestsetzung und erläuterte, wie man die Änderung eines Streitwertfestsetzungsbeschlusses erreichen kann, bei welchem beispielsweise wegen Nichterreichens der Wertgrenze die Beschwerde ausgeschlossen ist. Es folgten Hinweise auf aktuelle Entscheidungen zum Streitwert, z. B. bei Hilfsaufrechnung, Rücknahme der Berufung, Klage auf künftige Leistungen etc. Anschließend ging es um die Erstattungsfähigkeit entstandener Kosten und die hierzu vorliegende Rechtsprechung: Wann ist im Berufungsverfahren eine 1,1 Verfahrensgebühr, wann eine 1,6 Verfahrensgebühr abrechenbar? Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe sind Flug- und Hotelkosten erstattungsfähig? Was gilt grundsätzlich für die Terminsreisekosten des auswärtigen Anwalts? Interessant waren auch die Ausführungen von Frau Asperger zu den Möglichkeiten einer Nachfestsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren. Kannten Sie z. B. die BGH-Entscheidung vom 10.03.2011(XI ZB 104/09), wonach eine Nachfestsetzung ausgeschlossen ist, wenn sich der Antragsteller bezüglich der Höhe des Streitwertes geirrt und nach einem zu niedrigen Gegenstandswert die Festsetzung beantragt hat? Abgerundet wurde das sehr informative Seminar durch Ausführungen zur Festsetzbarkeit von Rahmengebühren gegen den Auftraggeber sowie zu dem nach wie vor aktuellen Thema "Anrechnung der Geschäftsgebühr".

 

Qualitätsmanagement

... und Controlling - Brauchen wir das eigentlich? Geben wir nicht jeden Tag im Büro unser Bestes, um die Mandanten zufrieden zu stellen und gute Arbeitsergebnisse zu erreichen?

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Frau George hat mit ihren Ausführungen und Ideen die anwesenden Kolleginnen zum Nachdenken angeregt, ob es nicht doch immer noch ein bisschen besser geht. Hinter Qualitätsmanagement und Controlling verbirgt sich nicht bloß das böse Wort "Kontrolle", sondern viel mehr. Kontrolle ist nur eine Teilfunktion des Controllings. Hinzu kommen eine umfassende Planung von Strategien zur Steigerung und Erhaltung der Mandantenzufriedenheit, Maßnahmen zur Motivation und Weiterbildung der Mitarbeiter, Regelung bestimmter Arbeitsabläufe und die Dokumentation dieser Regelungen und in diesem Zuge auch die Überprüfung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze. Frau George regte an, einen "Kanzleileitfaden" (= Organisationshandbuch) zu erarbeiten. Ein solcher Leitfaden kann neuen Kolleginnen den Einstieg in ihre Tätigkeit erleichtern und dient auch der Überprüfung der Arbeitsabläufe im Hinblick auf Effektivität. Neue Kolleginnen in den Kanzleien sollten dazu motiviert werden, Schwachstellen in der Organisation der Kanzleien aufzudecken und offen anzusprechen. Sie haben den Blick von außen und sind noch nicht betriebsblind. Zum wirtschaftlichen Einsatz der Arbeitszeit, die die wichtigste Ressource der Anwaltskanzlei darstellt, empfahl Frau George den Einsatz der elektronischen Akte. Dies spart Such- und Transportzeit, es können mehrere Personen gleichzeitig an einer Akte arbeiten und der direkte Versand von eingegangener Post per E-Mail spart Papier und Porto. Da auch Telefonvermerke etc. gespeichert werden müssen, kann auch nichts mehr verlorengehen. Ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Büroorganisation schloss das Seminar ab. Frau George betonte, dass es Sache des Anwalts ist, Schriftstücke zu signieren, da er mit der Signatur die signierte und dann abgesandte Datei sich zu Eigen macht. Es kann daher nicht sein, dass diese Tätigkeit durch eine Fachangestellte übernommen wird. Seine "klassische" Post unterzeichnet der Anwalt schließlich auch selbst.

 

Die Zukunft unseres Berufes

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Im Anschluss an die Seminare trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der RENO-Ortsvereine, des Forums Deutscher Rechtsfachwirte sowie weitere interessierte FORUM-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer zur Diskussion über die geplante Novellierung des Berufsbildes der/des Rechts- und Notariatsfachangestellten. Unter dem Motto "Wird es in Zukunft noch eine RENO-Fachangestellte geben?" berichteten Anita Haase-Schönbeck (ver.di), Stefanie Reichert und Monika Wiesner (RENO Berlin) sowie Marlies Stern (RENO Bundesverband) einem mehr als interessiertem Publikum über den aktuellen Stand der Novellierungsbemühungen und beantworteten die Fragen des Auditoriums. Diese Informationen finden Sie auch in der Ausgabe 12/11der RENOpraxis. Das Auditorium diskutierte lebhaft und engagiert und brachte viele Vorschläge an, die, wie versprochen, in die Verhandlungen mit den Arbeitgebern mitgenommen werden. Wie immer moderierte Herr Rechtsanwalt Sittner die Veranstaltung mit Umsicht, wir danken ihm auch dieses Jahr für seinen Einsatz.

 

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Mit einer kleinen Party mit Musik und Tanz ließ man den Freitagabend ausklingen.

 

Am Samstag bestand dann noch einmal Gelegenheit, sich in jeweils 6-stündigen Seminaren bei Herrn Prof. Ulrich Keller dem "Schreckgespenst Insolvenz" zu stellen oder bei Herrn Erich Decker "Erfolgreiche Kommunikation und Verhandlungsführung" zu üben.

 

Schreckgespenst Insolvenz

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Herr Professor Keller erschreckte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer seine Seminars zunächst einmal mit einem 131 Seiten starken Skript, machte uns dann aber sehr schnell klar, dass das Thema Insolvenz keinesfalls erschreckend ist. Auf lockere Weise vermittelte er wertvolle Informationen und Praxistipps – sowohl für die Beratung des Gläubigers als auch für die Vertretung des Schuldners und beantwortete die vielen Fragen der anwesenden Praktiker. Bereits erworbene Kenntnisse zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens wurden aufgefrischt, viele neue Erkenntnisse gesammelt und auch einige – zumindest für die Gläubigervertreter – deprimierende Fakten zur Kenntnis genommen. So wissen wir jetzt, dass ein Tabellenauszug zwar ein vollstreckbarer Titel ist, der den bisherigen Titel ersetzt und erneut 30 Jahre Gültigkeit hat, eine Vollstreckung hieraus aber lediglich in dem recht seltenen Fall der Versagung der Restschuldbefreiung möglich ist. Darüber hinaus wird derzeit eine Gesetzesvorlage diskutiert, nach welcher die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren (statt bisher nach sechs Jahren) erteilt werden soll. Das dicke Skript wurde im Verlaufe des Seminars nicht etwa Seite für Seite durchgeackert, sondern diente lediglich auszugsweise zur Veranschaulichung des Gesagten und wird uns ansonsten nützliches Nachschlagewerk für die tägliche Arbeit sein, so dass wir noch lange von dieser hochinteressanten Veranstaltung profitieren können.

 

Souverän auftreten

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Fragen wie "Weiche oder harte Verhandlungsstrategien?", "Wie äußere ich sinnvoll und durchdacht Kritik?" oder "Wie behebe ich Kommunikationsstörungen durch aktives Zuhören" begegneten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars bei Herrn Decker. Dieser konnte sehr anschaulich aufzeigen, wie man (Feedback-)Gespräche richtig führt, aber auch typische Fehler in Verhandlungen meidet. Sind wir z. B. gegenüber unserem Chef "Opfer" oder "Gestalter"? Jeder Mensch ist eine wertvolle Persönlichkeit und niemand hat ein Recht dazu, sich irgendwie über uns zu stellen. Dies geschieht nur dann, wenn wir es zulassen. In Rollenspielen wurden die gerade erworbenen Kenntnisse sogleich umgesetzt und harte Bandagen angezogen. Es war ein sehr praxisnahes und anschauliches Seminar, das uns aufzeigte, dass wir schon viel wissen, uns viel bewegt, wir aber auch noch einiges lernen können und sollten.

 

Für die organisatorische Vorbereitung des FORUMs, das angenehme Umfeld und die hervorragende Bewirtung geht erneut ein herzlicher Dank an die gastgebende RENO Berlin-Brandenburg sowie die Kolleginnen der Geschäftsstelle.

 

Der Erfolg dieser Veranstaltung wird sicherlich ein 5. Forum im Jahr 2012 nach sich ziehen. Alle Vereine, die an der Veranstaltung mitgewirkt haben, würden sich freuen, Sie im Herbst 2012 wieder in Berlin zu aktuellen beruflichen und fachlichen Themen zu begrüßen.

 

Marlies Stern, Irena Strobach, Judith Sittel, Franziska Sievers

Kontakt

Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte e.V.
c/o Annika Brachmann
Gänsepfuhlweg 20
OT Marwitz - 16727 Oberkrämer

Tel.: +49 3302 – 6071428
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